Um den Lesern des Kwerdenker-Blogs nochmals klar zu machen, warum der Suchmaschinendienst Google einfach keine Lust mehr hatte bei unseren chinesischen Freunden im Land der Gegensätze aufzutreten, habe ich heute den Artikel 5 Grundgesetz “Meinungs- und Pressefreiheit” eingefügt. Eigentlich wollte ich in dem Artikel noch den ein oder anderen Link einfügen – unter anderem zu Google und Wikipedia. Aber irgendwie hat die Internetverbindung gerade einen “Aussetzer”. Ob da wohl ein paar Chinesen (mit dem Kontrabass), die beleidigte Leberwurst spielen, dahinter stecken? Nichts gegen die Chinesen oder China, aber die chinesische Regierung war dann wohl doch etwas zu lang in der Sonne.
Kein Problem für uns – es geht auch ohne Links!
Ein Hoch auf die Meinungs- und Pressefreiheit (oder was davon noch übrig ist)!
Artikel 5 Grundgesetz lautet:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
























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